Neue Gebührenordnung der KIT-Bibliothek

Für die KIT-Bibliothek ist eine neue Gebührenordnung in Kraft getreten.  Die neue Gebührenordnung beinhaltet zwei Änderungen:

  • Für die Erstellung eines Bibliotheksausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben. Dies gilt auch für Ersatzausweise im Falle des Verlustes oder der selbst verursachten Beschädigung.
     
    Bitte beachten Sie: Auf die Erhebung dieser Gebühr wird verzichtet, wenn die Person bereits im Besitz einer Chipkarte ist, die als Bibliotheksausweis der KIT-Bibliothek verwendet werden kann.
    • Daher sind Mitarbeiter/innen und Studierende des KIT, der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft, der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe NICHT von dieser Gebühr betroffen.
    • Wer einen Ausweis der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe als Bibliotheksausweis der KIT-Bibliothek benutzt, ist ebenfalls NICHT betroffen.
  • Für Benachrichtigungen durch die KIT-Bibliothek (z.B. Vormerkungs- benachrichtigungen), die per Post verschickt werden, werden 0,90 EUR als Portoersatz erhoben. Wird die Benachrichtigung per E-Mail verschickt, ist kein Porto zu ersetzen.
     
    Tipp: Stellen Sie Ihr Bibliothekskonto über die Funktion „Postweg ändern“ auf den Versand per E-Mail um.

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