Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz verabschiedet: Ein wichtiger Schritt für Bildung und Wissenschaft

Am 30.06.2017 hat der Bundestag das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet. Mit dieser Reform des Urheberrechtsgesetzes werden die Belange von Bildung und Wissenschaft gestärkt und die notwendige Rechtssicherheit für die Nutzung von digitalen Medien in Lehre und Forschung geschaffen.

Zu den Kernpunkten des neuen Gesetzes gehört eine Neuordnung und Vereinfachung der Schrankenregelungen für die Zwecke von Lehre und Forschung. Es wird klar geregelt, in welchem Umfang die digitale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken – z. B. für Semesterapparate – erlaubt ist. Hierfür gibt es zukünftig keinen Vorrang von Lizenzangeboten der Verlage; für die angemessene Vergütung der Rechteinhaber ist eine Pauschalabrechnung durch die Hochschulen ausreichend.

Erstmalig finden sich im UrhWissG auch Regelungen zur wichtigen Nutzung von Text und Data Mining.

Es ist geplant, dass das Gesetz zum 01.03.2018 in Kraft tritt. Noch offen ist, wie die Nutzung der digitalen Semesterapparate im Wintersemester 2017/18 erfolgen kann, da die hierzu getroffene Interimsvereinbarung von HRK, KMK und VG Wort bis 30.09.2017 befristet ist.

(Aktualisierung vom 11.08.2017: KMK und VG Wort haben sich auf eine Verlängerung der Interimsvereinbarung bis 28.02.2018 verständigt.)

Die intensive politische Diskussion der letzten Monate führte allerdings auch zu einem Kompromiss in der Befristung: Der Gesetzgeber sieht eine Befristung der Schrankenregelungen bis Ende Februar 2023 und eine Evaluation vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Deutschen Bibliotheksverbandes
Stellungnahme der Allianz der Wissenschaftsorganisationen


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