Neues Urheberrechtsgesetz seit 01.03.2018

GrafikMit dem Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes zum 01.03.2018 ergaben sich auch umfassende Änderungen im Urheberrechtsgesetz. Die Belange von Bildung und Wissenschaft wurden gestärkt. Zu den Kernpunkten gehört eine Neuordnung und Vereinfachung der gesetzlich erlaubten Nutzungen („Schrankenregelungen“) für die Zwecke von Lehre und Forschung.

Einen Überblick zu den neuen Nutzungsmöglichkeiten von urheberrechtlich geschützten Werken finden Sie in folgender Übersicht: In welchem Rahmen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke in Lehre und Forschung am KIT genutzt werden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Bibliothekswebseite “Urheberrecht”.


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