Neue Corona-Verordnung des Landes ab 16.08.21 – Änderungen bei der Nutzung der Lernplätze
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes in der ab 16. August 2021 gültigen Fassung ändern sich die Bedingungen für die Buchung eines Lernplatzes in der KIT-Bibliothek Süd, der KIT-Bibliothek Nord, der Fachbibliothek Hochschule Karlsruhe (FBH) und der Fachbibliothek Duale Hochschule Karlsruhe (FBD) wie folgt:
Der Zugang zu den Lernplätzen nach vorheriger Buchung ist ab dem 16. August 2021 nur möglich,
- wenn ein Nachweis über eine vollständige Impfung
- bzw. eine überstandene Erkrankung
- oder ein tagesaktueller, offizieller, negativer Covid-19-Schnelltest
vorgelegt werden kann.
Für die Abholung von vorbestellter Literatur wird kein Impf-/Genesungsnachweis oder Covid-19-Schnelltest benötigt.
Hinweis: Am KIT Campus Süd wurde am Audimax ein Corona-Schnelltestzentrum (Bürgertestzentrum) eines externen Anbieters eingerichtet. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
Die Öffnungszeiten des Testzentrums sind Mo–Fr, 9–18 Uhr.