Neue Corona-Verordnung des Landes ab 16.08.21 – Änderungen bei der Nutzung der Lernplätze

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes in der ab 16. August 2021 gültigen Fassung ändern sich die Bedingungen für die Buchung eines Lernplatzes in der KIT-Bibliothek Süd, der KIT-Bibliothek Nord, der Fachbibliothek Hochschule Karlsruhe (FBH) und der Fachbibliothek Duale Hochschule Karlsruhe (FBD) wie folgt:

Der Zugang zu den Lernplätzen nach vorheriger Buchung ist ab dem 16. August 2021 nur möglich,

  • wenn ein Nachweis über eine vollständige Impfung
  • bzw. eine überstandene Erkrankung
  • oder ein tagesaktueller, offizieller, negativer Covid-19-Schnelltest

vorgelegt werden kann.

Für die Abholung von vorbestellter Literatur wird kein Impf-/Genesungsnachweis oder Covid-19-Schnelltest benötigt.

Hinweis: Am KIT Campus Süd wurde am Audimax ein Corona-Schnelltestzentrum (Bürgertestzentrum) eines externen Anbieters eingerichtet. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Die Öffnungszeiten des Testzentrums sind Mo–Fr, 9–18 Uhr.


    Kategorien

    Archiv

Top