Weitere Lockerungen bei der Nutzung der Lernplätze
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Lage ist unsere erst am 28. Mai veröffentlichte Meldung “Änderungen bei der Buchung von Lernplätzen ab dem 1. Juni 2021” zwischenzeitlich überholt.
Da die Sieben-Tage-Inzidenz sowohl im Stadtkreis wie auch im Landkreis Karlsruhe mehr als fünf Tage in Folge den Schwellenwert von 50 unterschritten hat, gelten für die Buchung eines Lernplatzes die 3G-Regeln (Geimpft, getestet, genesen) NICHT mehr.
Stattdessen ist lediglich das Tragen einer medizinischen Maske am Lernplatz (siehe §4 CoronaVO Studienbetrieb) verpflichtend.
Diese Regelung gilt ab sofort für die Nutzung der Lernplätze in der KIT-Bibliothek Süd, der KIT-Bibliothek Nord, der Fachbibliothek Hochschule Karlsruhe (FBH) und der Fachbibliothek Duale Hochschule Karlsruhe (FBD).