Am 30.06.2017 hat der Bundestag das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet. Mit dieser Reform des Urheberrechtsgesetzes werden die Belange von Bildung und Wissenschaft gestärkt und die notwendige Rechtssicherheit für die Nutzung von digitalen Medien in Lehre und Forschung geschaffen.
Zu den Kernpunkten des neuen Gesetzes gehört eine Neuordnung und Vereinfachung der Schrankenregelungen für die Zwecke von Lehre und Forschung.
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